Darlehensvermittlungsvertrag
gemäß § 655a ff. BGB i. V. m. § 655b BGB (Textform nach § 126b BGB)
Vertragsparteien
Darlehensvermittler (Auftragnehmer)
Rainer Steinberg
Handelsname: TrustKredit | kreditwelt.de
Registrierungsnummer: D-W-142-3922-34
Registerbehörde: IHK Köln
Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 Nr. 2 GewO (Darlehensvermittler)
(im Folgenden: „Vermittler“)
Auftraggeber (Verbraucher)
Die natürliche Person, die den Kreditantrag über das Online-Formular einreicht. (im Folgenden: „Auftraggeber“)
§ 1 – Gegenstand des Vertrags
Der Vermittler verpflichtet sich, für den Auftraggeber die Vermittlung eines Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrags (§ 491 Abs. 2 BGB) bei einem oder mehreren Darlehensgebern zu bewirken oder vorzubereiten. Art und Umfang des zu vermittelnden Darlehens ergeben sich aus dem vom Auftraggeber ausgefüllten Kreditantrag. Ein Anspruch auf Abschluss eines Darlehensvertrags besteht nicht.
§ 2 – Vergütung (§ 655b Abs. 2 Nr. 3, § 655c BGB)
Der Auftraggeber schuldet dem Vermittler kein Entgelt (0,00 €). Eine Gebühr, Provision oder sonstige Vergütung wird vom Auftraggeber nicht erhoben.
Der Vermittler erhält bei erfolgreichem Abschluss eines Darlehensvertrags eine Provision vom darlehensgebenden Kreditinstitut. Die Höhe dieser Provision ist abhängig vom jeweiligen Darlehensgeber, der Darlehenshöhe und der Laufzeit. Sie beträgt typischerweise zwischen 0,5 % und 2,0 % der vermittelten Darlehenssumme. Auf Anfrage teilt der Vermittler die konkrete Provisionshöhe mit.
Der Vergütungsanspruch des Vermittlers gegenüber dem Darlehensgeber entsteht erst mit dem wirksamen Abschluss des Darlehensvertrags (§ 655c BGB).
§ 3 – Nebenentgelte (§ 655d BGB)
Neben der im vorstehenden § 2 geregelten Vergütung dürfen vom Auftraggeber keine weiteren Entgelte, Auslagenersatz oder sonstige Zahlungen gefordert werden. Ein entsprechendes Nebenentgelt wäre gemäß § 655d BGB unwirksam.
§ 4 – Darlehensgeber und Unabhängigkeit
Der Vermittler ist kein gebundener Vermittler eines einzelnen Darlehensgebers. Er arbeitet mit mehreren Kreditinstituten zusammen und vermittelt das für den Auftraggeber nach pflichtgemäßem Ermessen geeignet erscheinende Angebot. Eine wirtschaftliche Abhängigkeit von einem bestimmten Darlehensgeber besteht nicht.
§ 5 – Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Kreditvermittlung erforderlichen Angaben vollständig und wahrheitsgemäß zu machen. Unvollständige oder unrichtige Angaben können zum Scheitern der Darlehensvermittlung führen.
Der Auftraggeber hat dem Vermittler auf Anforderung unverzüglich alle zur Kreditprüfung benötigten Unterlagen (z. B. Einkommensnachweise, Kontoauszüge) zur Verfügung zu stellen.
§ 6 – Laufzeit und Beendigung
Dieser Vertrag beginnt mit dem Absenden des Kreditantrags und endet, sobald ein Darlehensvertrag abgeschlossen wurde, der Auftraggeber schriftlich kündigt oder der Vermittler die Vermittlung endgültig ablehnt. Der Auftraggeber kann diesen Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, solange kein Darlehensvertrag abgeschlossen wurde.
§ 7 – Unabdingbarkeit (§ 655e BGB)
Von den §§ 655a–655d BGB kann nicht zum Nachteil des Verbrauchers abgewichen werden. Diese Vorschriften sind zwingend.
§ 8 – Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung).
§ 9 – Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
Hinweis: Dieser Vertrag wird in Textform gemäß § 126b BGB geschlossen. Der Auftraggeber erklärt sein Einverständnis durch Aktivieren der entsprechenden Checkbox im Kreditantragsformular. Der Vertragstext wird dem Auftraggeber auf Wunsch per E-Mail zugesandt.
Stand: April 2026 | TrustKredit | Rainer Steinberg